Elterngeld / Erziehungsgeld |
Zuständigkeit | ||||||||||||||
SG Haushalt, Nachrang, besondere soziale Aufgaben Wiesenstraße 18 D-98646 Hildburghausen |
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Ihre Ansprechpartner/innen | ||||||||||||||
Frau Uta Witter Jugend- und Sozialamt/Haushalt, Nachrang, bes. soziale Aufgaben Sachbearbeiter Wiesenstraße 18 D-98646 Hildburghausen |
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Frau Beate Albrecht Jugend- und Sozialamt/Haushalt, Nachrang, bes. soziale Aufgaben Sachbearbeiter Wiesenstraße 18 D-98646 Hildburghausen |
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Erziehungsgeld Was ist Elterngeld? Für Geburten ab Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen. Wo erhalte ich einen Antrag ? Einen Antrag auf Gewährung von Elterngeld erhalten Sie im Landratsamt, Zimmer 0.33 und 0.34 oder im Krankenhaus Hildburghausen bei der Entlassung aus der Klinik. Die Elterngeldstelle im Landratsamt Hildburghausen berät Sie auch gerne. |