Elterngeld / Erziehungsgeld
Zuständigkeit
SG Haushalt, Nachrang, besondere soziale Aufgaben
Wiesenstraße 18
D-98646 Hildburghausen
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03685/445-304
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03685/445-501
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Uta Witter
Jugend- und Sozialamt/Haushalt, Nachrang, bes. soziale Aufgaben
Sachbearbeiter
Wiesenstraße 18
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Frau Beate Albrecht
Jugend- und Sozialamt/Haushalt, Nachrang, bes. soziale Aufgaben
Sachbearbeiter
Wiesenstraße 18
D-98646 Hildburghausen
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Erziehungsgeld

Was ist Elterngeld?

Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden

Wer bekommt das Elterngeld?

Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.

Wo erhalte ich einen Antrag ?

Einen Antrag auf Gewährung von Elterngeld erhalten Sie im Landratsamt, Zimmer 0.33 und 0.34 oder im Krankenhaus Hildburghausen bei der Entlassung aus der Klinik.

Die Elterngeldstelle im Landratsamt Hildburghausen berät Sie auch gerne.



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