Sozialhilfe
Zuständigkeit
SG Allgemeine Sozialhilfe/Wohngeld
Wiesenstraße 18
D-98646 Hildburghausen
Telefon
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03685/445-351
FAX
 : 
03685/445-501
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Herr Karsten Kohl
Jugend- und Sozialamt/Allg. Sozialhilfe/Wohngeld
Sachgebietsleiter
Wiesenstraße 18
D-98646 Hildburghausen
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03685/445-351
FAX
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03685/445-580
E-Mail
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Frau Martina Sillmann
Jugend- und Sozialamt/Allg. Sozialhilfe/Wohngeld
Sachbearbeiter
Wiesenstraße 18
D-98646 Hildburghausen
Telefon
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03685/445-354
FAX
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03685/445-580
E-Mail
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Sozialhilfe

Sozialhilfe umfaßt nach dem SGB XII:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt bei einer allgemeinen Notlage
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen bei einer qualifizierten Notlage 

Sie ist grundsätzlich nachrangig das heißt, nur dann zu gewähren, wenn der Hilfesuchende sich nicht selbst helfen oder von anderen unterstützt werden kann.

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) wird weitgehend nach Leistungspauschalen (Regelsätzen) gewährt, die als feste monatliche Beträge gezahlt werden. Sie sind je nach Stellung im Haushalt und Alter der Haushaltsangehörigen unterschiedlich.
Die Regelsätze werden vom Gesetzgeber jährlich neu festgesetzt.
Sie umfassen die laufenden Leistungen für Ernährung, hauswirtschaftlichen Bedarf einschließlich Energie sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Dazu gehören auch die laufenden Leistungen für die Beschaffung von Wäsche und Hausrat von geringem Anschaffungswert, für die Instandsetzung von Kleidung, Schuhen und Hausrat in kleinem Umfang sowie für Körperpflege und Reinigung.

Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII.

Unterkunftsrichtlinie des Landkreises Hildburghausen im Rahmen des SGB II und SGB XII



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