Landkreis Hildburghausen
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Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) im Landkreis Hildburghausen


Wiese im Frühling

Die Rechtsgrundlagen zum Handeln der Unteren Naturschutzbehörde sind im Wesentlichen das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Die Untere Naturschutzbehörde ist bei allen Vorhaben mit möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Dies sind u. a.:

  • Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren nach Straßenrecht und Wasserrecht
  • Raumordnungsverfahren zu raumbedeutsamen Vorhaben
  • Bauleitplanung
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren
  • immissionsschutzrechtliche, abfallrechtliche und bergrechtliche Genehmigungsverfahren
  • forst- und jagdrechtliche Genehmigungsverfahren


Die Untere Naturschutzbehörde ist u. a. zuständig für folgende Entscheidungen:

  • Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft, sofern für deren Genehmigung die Zuständigkeit einer anderen Behörde nicht gegeben ist
  • Erteilung von Befreiungen und Erlaubnissen in Landschaftsschutzgebieten, Geschützten Landschaftsbestandteilen, Flächennaturdenkmalen und Naturdenkmalen
  • Ausnahmegenehmigungen für besonders geschützte Biotope

Weitere Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde sind u. a.:

  • Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen
  • Organisation und Kontrolle der Landschaftspflege
  • Landschaftsplanung
  • Arten- und Biotopschutz
  • Begleitung des Naturschutzbeirates und Betreuung der Naturschutzbeauftragten
  • Begleitung von Naturschutzprojekten


Benötigen Sie weitere Auskünfte oder haben Sie Fragen zu den fachspezifischen Einzelheiten, die die Belange des Naturschutzes betreffen, dann ist unsere Behörde Ihr Ansprechpartner.

Fachspezifische Details sind im Bürgerinformationssystem aufgeführt, z.B.:

  • Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und –objekte im Landkreis
  • Pflanzen und Tiere in den Naturräumen im Landkreis

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