
Sportstättenförderung im Landkreis Hildburghausen
Projektförderung
Gefördert werden vom Landkreis Hildburghausen nur Maßnahmen und Projekte bzw. Veranstaltungen im Bereich des Sports mit überregionaler Bedeutung.
Dabei muss ein Antrag auf Projektförderung gestellt und mit Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden.
Bei Erfüllung aller Zuwendungsvoraussetzungen ergeht ein Zuwendungsbescheid.
Die nachfolgenden allgemeinen Nebenbestimmungen sind für die Gewährung von Zuwendungen verbindlich.
Weitere Auskünfte erteilt:Frau Marion Seeber
Kreisentwicklungsamt / Kultur- und Sport / Ehrenamt
Sachgebietsleiter
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Sportstättenbauförderung
Bei der Anmeldung zur Förderung von investiven Maßnahmen für das folgende Jahr im Bereich des Sportstättenbaus müssen folgende jährliche Termine beachtet werden:-
Termin Landratsamt Hildburghausen letzter Montag im August des laufenden Jahres
-
Termin Freistaat Thüringen 01.10. des laufenden Jahres
Der Antrag erfolgt per Anmeldeformular.
Dabei sind nachfolgende Richtlinien zu beachten:
Sportstättenbauförderrichtlinie
Thüringer Sportfördergesetz (ThürSportFG)
Thüringer Sportstättenplanungsverordnung (ThürSportPlVO)
Prioritäteneinstufungskatalog investiver Vorhaben im Sport- und Spielstättenbereich
Begriffsdefinitionen bei Baumaßnahmen
Kostenobergrenzen für die Festsetzung der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Sportstättenneubau oder Ersatzbau
Weitere Richtlinien und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit
Weitere Auskünfte erteilen:Frau Marion Seeber
Kreisentwicklungsamt / Kultur- und Sport / Ehrenamt
Sachgebietsleiter
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Thüringer Ministerium für Wirtschaft,
Technologie und Arbeit
Abteilung 4
Referat 45
Max-Reger-Straße 4
99096 Erfurt
Spielplatzanlagenförderung
Initiativprogramm Spielplätze für Thüringen
Der Bau, die Sanierung und die Ausstattung öffentliche Spielplatzanlagen im Landkreis Hildburghausen können mit Zuwendungen für investive Maßnahmen an öffentlichen Spielplätzen unterstützt werden.
Eine Förderung erfolgt, um die Spielplatzsituation im Land zu verbessern.
Dabei muss ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Baumaßnahmen an Spielplätzen beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit gestellt werden.
Vor Antragstellung sind dabei unbedingt die Vergabegrundsätze zum Initiativprogramm Spielplätze für Thüringen zu beachten.
Weitere Auskünfte zu Sport- und Spielplatzförderungen erteilt:Frau Marion Seeber
Kreisentwicklungsamt / Kultur- und Sport / Ehrenamt
Sachgebietsleiter
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Thüringer Ministerium für Wirtschaft,
Technologie und Arbeit
Abteilung 4
Referat 45
Max-Reger-Straße 4
99096 Erfurt
Förderung von Sportveranstaltungen mit besonderer sportlicher Bedeutung (wie Deutsche Meisterschaften, Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, Internationale Cup-Wettkämpfe)
Die Richtlinie, das Anmeldeformular und das Antragsformular für die Förderung von Sportveranstaltung über das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit finden Sie unter:
http://www.thueringen.de/de/tmwta/sport/foerderung/
Weitere Informationen erteilt Ihnen:Thüringer Ministerium für Wirtschaft,
Technologie und Arbeit
Abteilung 4
Referat 45
Max-Reger-Straße 4
99096 Erfurt





