Landkreis Hildburghausen
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Das Umweltamt informiert 27.08.2010

Änderung der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung (ThürPflanzAbfV)


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wie verschiedenen Pressemitteilungen bereits zu entnehmen war, hat der Gesetzgeber eine erneute Änderung der ThürPflanzAbfV zur ausnahmsweisen Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt vorgenommen.
Die Einschränkung auf den Außenbereich ist aufgehoben, so dass auch wieder innerhalb der Ortslagen verbrannt werden darf. Hinsichtlich des festzulegenden Verbrennungszeitraumes macht der Gesetzgeber keine Vorgaben. Eine Anzeigepflicht ist ebenfalls nicht enthalten.
Zuständig für den Erlass der entsprechenden Verfügung ist nach wie vor das Landratsamt.
Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Landkreises wurden durch das Umweltamt aufgefordert mitzuteilen, ob für ihr Stadt- bzw. Gemeindegebiet eine Genehmigung zur Verbrennung gewünscht wird und wenn ja, in welchem Zeitraum.

Das Landratsamt ist bemüht, anhand der Rückmeldungen dann die entsprechende Verfügung zu erlassen.


R. Müller
Amtsleiter

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