
- Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte
Nach der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und dem Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG) haben die Landkreise und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Im Landkreis Hildburghausen obliegen dieser folgende gleichstellungsrelevante Aufgaben:-
Begleitung und Unterstützung der Arbeit des Frauenhauses, der Frauenkommunikationszentren und der Frauengruppen im Landkreis in fachlicher und organisatorischer Hinsicht (Qualitätssicherung, Bescheiderteilung, Verwendungsnachweislegung)
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Kontakt mit allen Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen, die für den Aufgabenbereich von Belang sind
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Initiierung eigener Maßnahmen struktureller und präventiver Art
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Beratung und Hilfe für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger zu Angelegenheiten und Fragen der Gleichstellung
Darüber hinaus haben in Thüringen die Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern auch die Funktion der Frauenbeauftragten wahrzunehmen. Sie vertritt die Interessen der weiblichen Mitarbeiter in der jeweiligen Behörde.
Gesetzliche Grundlagen:
- Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG)
ZuständigkeitBüro des Landrates
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-101
FAX: 03685/445-501
Ihre Ansprechpartner
Frau Yvonne Heydenblut
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-106
FAX: 03685/445-501
Mail: eMail
Raum: 2.03





