Landkreis Hildburghausen
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Bildungspaket
Das Bildungapaket im Landkreis Hildburghausen - Ab sofort Antragstellungen möglich
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Bildungs- und Teilhabeleistungen aus dem neuen Bildungspaket 2011


Bedürftige Kinder und Jugendliche haben durch das Bildungspaket ab 2011 einen Anspruch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Dies sind Leistungen für Klassenfahrten, Schulbedarf, Fahrkarten, Nachhilfestunden und Mittagessen. Weiterhin können Vereinsbeiträge oder Bildungsangebote bezuschusst werden. Hier erhalten Sie Hinweise über die Leistungen im Einzelnen, wer Anspruch auf diese Leistungen hat und über das Antragsverfahren im Landkreis Hildburghausen.

Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit

Kinder können mitmachen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. Für jedes Kind stehen pro Monat zehn Euro bereit. Dieses Geld kann beispielsweise für die Musikschule, den Fußballverein oder die Vereins-Freizeit eingesetzt werden. 

Schulausflüge, Ausflüge der Kindertagesstätte

Kosten werden übernommen für Schulausflüge (eintägig oder mehrtägige) und Klassenfahrten für die Schule oder Kindertagesstätte. Etwa bei Theaterbesuchen, Besuch von Ausstellungen, Besichtigungen von Burgen oder bei sonstigen Freizeitveranstaltungen der Schule oder Kindertagesstätte.

Die Eltern sollten die Lehrer ansprechen, damit sie frühzeitig über die nächsten Schulausflüge informiert werden.

Der Leistungsträger übernimmt die gesamten Kosten für den Ausflug. Nicht übernommen wird ein Taschengeld, das Eltern ihrem Kind eventuell mitgeben möchten.

Wer hat einen Anspruch aus dem Bildungspaket?
Welche Kinder können Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 25 Jahren. Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Welche Bildungs- und Teilhabeleistungen beinhaltet das Bildungspaket?
Wie hoch ist der Anspruch für das einzelne Kind aus dem Bildungspaket?

Folgende Leistungen sind im Bildungspaket enthalten:

  • Das Bildungspaket beinhaltet eine Lernförderung für Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Hier ist eine Bestätigung des Schulleiters der Schule notwendig. Nicht gefördert wird das Erreichen einer höheren Schule oder die Verbesserung des Notendurchschnitts. Es werden die Kosten übernommen, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung ausrichten.
  • Das Bildungspaket stellt auch die Kosten für Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen bereit. Diese Kosten werden in Höhe von 70,00 € zum 01.08. und in Höhe 30,00 € zum 01.02. eine jeden Jahres gewährt.
  • Es besteht ein Anspruch auf Teilhabe am Mittagessen für Kinder, die Kindertagesstätte, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden. Kosten von bis zu zwei Euro pro Tag werden für die Familien hierfür erstattet. Einen Eigenanteil in Höhe eines Euro müssen sie selbst tragen. Bei einem Essen, das drei Euro kostet, beteiligt sich der Sozialleistungsträger also mit zwei Euro. Für eine rückwirkende Erstattung ab dem 01.01.2011 der Kosten für das Schul-, Kindertagesstätte- oder Hortmittagessen müssen die Eltern einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass ihr Kind im Zeitraum Januar bis März am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen hat.
  • Kinder bis 18 Jahre haben ein Recht auf Teilhaben in Kultur, Sport und Freizeit. Es werden etwa Mitgliedsbeiträge in Höhe von bis zu 10,00 € monatlich für den Fußballverein, andere Vereine oder Teilnahmegebühren übernommen.
  • Kosten der Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs besuchen, werden ebenfalls übernommen, wenn die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden. Falls die Fahrkarte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, gibt es lediglich einen Zuschuss.

Wo muss der Antrag für Leistungen aus dem Bildungspaket gestellt werden?
Wer ist zuständig für das Bildungspaket vor Ort?


Das Jobcenter in 98646 Hildburghausen Puschkinplatz 6 ist zuständig für Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. So bekommen die Familien sämtliche Leistungen des Bildungspakets von einer Stelle.

Nicht zuständig sind die Jobcenter für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen. Sie erhalten die Leistungen im Landratsamt Hildburghausen Jugend und Sozialamt Wiesenstraße 18.

Bei den Leistungen des Bildungspakets handelt es sich vorwiegend um Sach- bzw. Dienstleistungen.
Das soll sicherstellen, dass die Leistung unmittelbar bei den Kindern ankommen.

Service für die Leistungsanbieter



Verfügbare Formulare:

Antrag Essen rückwirkend
Microsoft-DOC: 267 KB

Antrag Kulturelles Leben
Microsoft-DOC: 266 KB

Antrag Schülerbeförderung
Microsoft-DOC: 265 KB

Antrag Essen
Microsoft-DOC: 266 KB

Antrag Lernförderung
Microsoft-DOC: 267 KB

Antrag Bildungspaket persönlicher Schulbedarf 1 HJ
Microsoft-DOC: 268 KB

Antrag Bildungspaket persönlicher Schulbedarf 2 HJ
Microsoft-DOC: 268 KB

Antrag Bildungspaket Jobcenter -LK HBN Klassenfahrt-neu- 27.02.2013
Microsoft-DOC: 268 KB
Zuständigkeit
SG Allgemeine Sozialhilfe/Wohngeld
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-351
FAX: 03685/445-501
Ihre Ansprechpartner

Herr Karsten Kohl
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-351
FAX: 03685/445-580
Mail: eMail
Raum: 0.31


Herr Thomas Lindner
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-364
FAX: 03685/445-580
Mail: eMail
Raum: 0.32


Frau Renate Sauerbrey
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-357
FAX: 03685/445-580
Mail: eMail
Raum: 0.31


Frau Ines Schneider
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-365
FAX: 03685/445-580
Mail: eMail
Raum: 0.32


Frau Martina Sillmann
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-354
FAX: 03685/445-580
Mail: eMail
Raum: 0.37


Frau Waltraud Stockfisch
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-366
FAX: 03685/445-580
Mail: eMail
Raum: 0.30


Frau Jana von Dornis
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-369
FAX: 03685/445-580
Mail: eMail
Raum: 0.37

Zuständigkeit
Jugend- und Sozialamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-341
FAX: 03685/445-501

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