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Pflegekinderwesen
Pflegekinderwesen
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Nicht jedes Kind hat die Möglichkeit, ausschließlich in seiner eigenen Familie aufzuwachsen. Schwere familiäre Belastungen (langfristige Therapien, Haftstrafen), schwierige soziale Verhältnisse, Krankenhausaufenthalte usw. können Erziehung und Betreuung des Kindes/der Kinder durch die eigene Familie unmöglich machen. Für diese Eltern und Kinder bieten die verschiedenen Formen der Familienpflege eine Alternative zur Heimunterbringung.

  • Vollzeitpflege:
    Längerfristige Unterbringung von Kindern, die auf absehbare Zeit von ihren leiblichen Eltern nicht selbst versorgt werden können. Alternative zur Heimunterbringung insbesondere bei jüngeren Kindern.
  • Kurzzeitpflege:
    Unterbringung für einen absehbaren Zeitraum (von 6 Monaten bis max. 2 Jahre), z.B. bei Haftantritt, Langzeittherapien usw. 
  • Bereitschaftspflege:
    Schnelle, meist unvorhersehbare Unterbringung im Rahmen einer Krisenintervention. Kurzzeitiger Verbleib in der Bereitschaftspflegestelle, bis eine geeignete Perspektive gefunden wurde.

Welche Voraussetzungen sollten Pflegeeltern mitbringen ?
Als Pflegefamilie übernehmen Sie eine wichtige Aufgabe der Jugendhilfe. Sie sind damit Partner des Jugendamtes und zur Zusammenarbeit verpflichtet. Eine grundlegende Voraussetzung ist, daß sich alle Familienmitglieder sicher und stark fühlen, ein fremdes Kind mit all seinen Besonderheiten annehmen und lieben zu können. Ein Pflegekind braucht vor allem Verständnis für seine bisherige Entwicklung. Ihm muß Gelegenheit gegeben werden, ungünstige Lebenserfahrungen aufzuarbeiten und seine Fähigkeiten und Talente zu entfalten. Dafür sind besonders Geduld und Einfühlungsvermögen in die kindliche Psyche erforderlich. Sie müssen zudem in der Lage sein, die Herkunft des Kindes zu akzeptieren und die Beziehung zu seiner leiblichen Familie aufrechtzuerhalten.


Wie hilft der Pflegekinderdienst des Jugendamtes dabei ?

  • wir informieren Sie über alle wichtigen Einzelheiten
  • wir begleiten Sie während des gesamten Pflegeverhältnisses
  • wir beraten Sie bei wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen
  • wir unterstützen Sie in Krisensituationen oder bei anderen Problemen mit dem Pflegekind
  • wir zahlen angemessenes Pflegegeld
  • wir bieten Fortbildungen für Pflegeltern an
  • wir unterstützen Sie im Umgang mit der Herkunftsfamilie des Kindes

Rechtliche Grundlagen:

§§ 33, 42 SGB VIII

 



Zuständigkeit
SG Soziale Dienste
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-303
FAX: 03685/445-501
Ihre Ansprechpartner

Frau Rita Stähr
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-379
FAX: 03685/445-580
Mail: eMail
Raum: 1.37


Frau Alexandra Reinhardt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-439
FAX: 03685/445-580
Mail: eMail
Raum: 1.33


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