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Gewerberechliche Erlaubnisse / Konzessionen
Gewerberechtliche Erlaubnisse / Konzessionen
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Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten benötigen Gewerbetreibende eine besondere Erlaubnis:

Schaustellung von Personen (§ 33a GewO)

Erforderliche Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Erlaubnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Stellungnahme der Stadt/Gemeinde

    Rahmengebühr: 50,00 - 1.000,00 Euro

Automatenaufsteller (§ 33c GewO)

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis.

Erforderliche Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Erlaubnis nach § 33c GewO
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

    Rahmengebühr: 250,00 - 1.000,00 Euro

Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes nach §33c Abs.3 GewO

  • schriftlicher Antrag

Rahmengebühr: 25,00 - 100,00 €


Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d GewO)

Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis. 

Erforderliche Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Erlaubnis nach § 33d GewO
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
  •  Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Vorlage einer von dem Bundeskriminalamt erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung für dieses Gewinnspiel

    Rahmengebühr: 50,00 - 500,00 Euro

Spielhallen und ähnliche Unternehmen (§ 33i GewO)

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf der Erlaubnis.

Erforderliche Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Erlaubnis nach § 33i GewO
  • Vorlage einer Baugenehmigung oder Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde
  • Grundrißplan der gewerblich genutzten Räume - mit Quadratmeterangaben
  • Aufstellungsplan für die aufzustellenden Spielgeräte
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  •  Stellungnahme der Stadt/Gemeinde zum Vorhaben

    Rahmengebühr: 100,00 - 2.000,00 Euro

Pfandleihgewerbe (§ 34 GewO)

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis.

Erforderliche Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Erlaubnis nach § 34 GewO
  • polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

    Rahmengebühr: 50,00-1.000,00 Euro

Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis.

Erforderliche Antragunserlagen:

  • Antrag auf Erlaubnis nach § 34a GewO
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Nachweis der erforderlichen Mittel
  • Fachkunde, Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer

    Rahmengebühr:150,00 - 1.000,00 Euro

Versteigerergewerbe (§34b GewO)

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis.

Erforderliche Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Erlaubnis nach § 34b GewO
  • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (FZR, GZR)
  • Steuerliche Unbedenklichkeit des zuständigen Finanzamtes
  • Eventuell vorliegende Sachkundenachweise
  • Auskunft aus dem Schuldnerregister des zuständigen Amtsgerichtes

    Rahmengebühr: 50,00 - 1.500,00 Euro

Makler, Bauträger, Baubetreuer (§ 34c GewO)

Wer gewerbsmäßig Grundstücke, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen oder den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen (Finanzdienstleistungen) udgl. vermitteln will, bedarf der Erlaubnis. Ebenso, wer als Bauherr oder Baubetreuer im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen will und dazu Vermögenswerte von Erwerbern udgl. verwendet. 

Erforderliche Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Erlaubnis
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Rahmengebühr: 100,00 - 2.500,00 Euro


Zuständigkeit
SG Untere Gewerbebehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-331
FAX: 03685/445-501
Ihre Ansprechpartner

Frau Antje Kling
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-331
FAX: 03685/445-501
Mail: eMail
Raum: 1.12


Frau Petra Hartung
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-332
FAX: 03685/445-501
Mail: eMail
Raum: 1.09


Frau Marion Krug
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-337
FAX: 03685/445-501
Mail: eMail
Raum: 1.09


Frau Gabriele Roßteutscher
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

Tel:  03685/445-335
FAX: 03685/445-501
Mail: eMail
Raum: 1.10


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