Landkreis Hildburghausen
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Wohnbauförderung im Landkreis Hildburghausen


Der Bereich Wohnbauförderung des Landratsamtes Hildburghausen berät Bauwillige, Kaufinteressenten und Hauseigentümer zum Neubau oder Erwerb eines vorhandenen Eigenheims, dessen Ausbau oder Erweiterung sowie zur Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum zur Förderung mit zinsgünstigen Darlehen.

Auskünfte zu den Förderbedingungen sowie die aktuellen Zinskonditionen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank.

Eine individuelle Beratung erhalten Sie im Bauamt des Landratsamtes Hildburghausen, Raum-Nr. 1.73, zu folgenden Sprechzeiten:

Montag: 8.00 bis 12.00
Dienstag: 8.00 bis 12.00 und 12.30 bis 16.30
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 und 13.30 bis 17.30

Die für die Antragstellung notwendigen Formulare sind zusätzlich nachfolgend aufgelistet:

Checkliste

Antrag Thüringer Familienbaudarlehen

Ausfüllhinweise zum Antrag auf Thüringer Familienbaudarlehen 

Antrag Thüringer Modernisierungsdarlehen

Ausfüllhinweise zum Antrag auf Thüringer Modernisierungsdarlehen

Formblatt ThürBau III a - Einkommenserklärung für Antragsteller

Formblatt ThürBau III b - Einkommenserklärung für Familienangehörige

Erläuterungen zum Formblatt ThürBau III a

Erläuterungen zum Formblatt ThürBau III b

Baubeschreibung 

Wohnflächenberechnung 

Selbsthilfe 

Selbstauskunft

Baubuch

Anträge zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung (Innenstadtstabilisierungsprogramm-ISSP) und zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR-Mietwohnungen) sind direkt beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar zu stellen.

Antragsformulare sind im Internet unter www.thueringen.de/de/tlvwa erhältlich.

Weiterhin ist der Bereich Wohnbauförderung für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug geförderter Wohnungen (Sozialwohnungen) zuständig.
Dazu ist es erforderlich, einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Nachfolgende Formulare sind ausgefüllt im Bereich Wohnbauförderung einzureichen:

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines

Formblatt ThürBau III a - Einkommenserklärung für Antragsteller/ Wohnungs-
suchende zur Berechnung des Einkommens nach §§ 20 bis 24 WoFG
(Wohnraumförderungsgesetz)

Formblatt ThürBau III b Einkommenserklärung für Familienangehörige zur
Berechnung des Einkommens nach §§ 20 bis 24 WoFG
(Wohnraumförderungsgesetz) 

Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter erhalten Sie hier:

Erläuterungen zum Formblatt ThürBau III a - Einkommenserklärung für Antragsteller / Wohnungssuchende

Erläuterungen zum Formblatt ThürBau III b - Einkommenserklärung für Familienangehörige

Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Bürgerservice unter Wohnbauförderung und Wohnberechtigungsschein.

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