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04.10.2022

Änderung der gesetzlichen Bestimmung des Impfschutzes

Seit dem 19. März 2022 ist im Infektionsschutzgesetz (§ 22a)   festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um als vollständig geimpft zu gelten.

Bis zum 30. September 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

*            nach drei Einzelimpfungen,

*            nach zwei Einzelimpfungen,

*            nach einer Einzelimpfung

              - PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung             

ODER

              - PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung

ODER

              - PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein.

Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

*            nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),

*            nach zwei Einzelimpfungen

              - PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung             

ODER

              - PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung

ODER

              - PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).

Weiterführende Links:

www.infektionsschutz.de

Bundesjustizministerium

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