Allgemeinverfügung aus dem Landratsamt Hildburghausen
Mit der Einführung des neuen Frühwarnsystems werden in Thüringen bei steigenden Infektionszahlen künftig, neben der Sieben-Tage-Inzidenz, auch die lokale Hospitalisierungszahl und die thüringenweite Auslastung der Intensivbetten als Zusatzindikatoren berücksichtigt. Da der Landkreis Hildburghausen Warnstufe 1 dieses Frühwarnsystems erreicht hat, tritt am 7. September 2021 folgende Allgemeinverfügung in Kraft:
Um Missverständnissen beim Lesen der Allgemeinverfügung vorzubeugen: Die Testpflicht gilt erst für Kinder ab dem 6. Lebensjahr!