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14.04.2021

Ablauf und Umgang mit positiven Schnelltests

Wie verhalte ich mich, nachdem ein Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt?

Bitte informieren Sie umgehend das Gesundheitsamt unter 03685/445481 oder per E-Mail unter hygiene@lrahbn.thueringen.de.

Sollten Sie niemanden im Gesundheitsamt erreichen, teilen Sie dem Gesundheitsamt bitte per E-Mail Ihre Kontaktdaten sowie Ihre Telefonnummer, unter der Sie ständig erreichbar sind, mit.
Weiterhin können Sie bereits im Vorfeld Ihre direkten Kontaktpersonen, mit denen Sie 48 Stunden vor der Testung bzw. vor Symptombeginn näheren Kontakt hatten, mitteilen.
Ihre Kontaktpersonen sollten von Ihnen über die Gefahr einer möglichen Ansteckung informiert werden.


Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des positiven Testergebnisses sind Sie verpflichtet, sich direkt in häusliche Quarantäne zu begeben. Das heißt, dass Sie sich ausschließlich in ihrer Wohnung bzw. auf den ausschließlich von Ihnen selbst genutzten Bereichen Ihres Wohngrundstückes aufhalten dürfen.
Diese Absonderungspflichten ergeben sich aus § 9 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnV0.


Weiterhin sind Sie verpflichtet, den Kontakt mit den mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen auf ein Minimum zu reduzieren.

Sobald dem Gesundheitsamt Ihre Daten vorliegen, wird sich dieses mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen. Es wird schnellstmöglich ein Termin für eine bestätigende PCR-Testung über die Abstrichstelle Hildburghausen vereinbart.
Alternativ ist es möglich, sich mit Ihrem Hausarzt in Verbindung zu setzen. Dieser hat in der Regel schneller die Möglichkeit, das positive Testergebnis Ihres Selbsttestes zu überprüfen und umgehend einen PCR-Abstrich durchzuführen.
In diesem Fall sollte das Gesundheitsamt darüber informiert werden, wann Ihr Hausarzt den PCR-Test durchgeführt hat.
Der Besuch der Corona-Abstrichstelle zur Abnahme des PCR-Tests ist nur mit Termin möglich. Dieser wird nur vom Gesundheitsamt, Ihrem Hausarzt oder unter 116 117 vereinbart.

Bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses bleibt die Quarantäne für Sie aufrechterhalten.

Für den Fall, dass der PCR-Test das positive Ergebnis des Schnelltestes bestätigt, setzt sich das Gesundheitsamt mit Ihnen und Ihren Kontaktpersonen in Verbindung und leitet weitere Maßnahmen ein.

Hinweis: Für den durch die Absonderung erlittenen Verdienstausfall erhalten Sie auf Antrag eine Entschädigung nach den Regelungen des § 56 IfSG in Verbindung mit § 9 der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnV0.

Bitte beachten Sie, dass dieser Ablauf lediglich für die im freien Handel erwerblichen Selbsttest gilt.

Ein Besuch der für die kostenlose Bürgertestung eingerichteten Testzentren ist nach einem positiven Selbsttestergebnis nicht möglich!

 

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