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12.03.2021

Pressemitteilung aus dem Landratsamt Hildburghausen zur Öffnung der Kitas und Schulen (Klassen 1-6)

Durch die Anpassung des fachaufsichtlichen Erlasses nach § 13 Abs. 3 Zweite Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung vom 19. Februar 2021 ergibt sich für den Landkreis Hildburghausen neuer Spielraum was die Schul- und Kitasituation im Kreisgebiet angeht.
„Wir wollen diesen Spielraum konsequent nutzen – mit Verstand und Weitsicht“, versichert Dirk Lindner, stellvertretender Landrat der Landkreises Hildburghausen. Die Änderung des Erlasses ermöglicht es dem Landkreis auch bei einer Überschreitung der Corona-7-Tage-Inzidenz von 150 Öffnungen von Schulen und Kitas durchzuführen. „Nach Rücksprache mit dem Schulamt haben wir uns dazu entschlossen die Klassenstufen 1 bis 6, sowie die Kindertagesstätten, in der Stufe GELB nach KiJuSSp-VO zu öffnen“, so Lindner. Ausgenommen von dem Erlass sind nach wie vor die Klassenstufen 7 bis 9. „Auch hier erarbeitet unsere Arbeitsgruppe aktuell Strategien, um auch den Schülerinnen und Schülern der höheren Klassenstufen einen Schulbesuch zu ermöglichen. Unsere bereits vorgestellte Öffnungs- und Teststrategie sieht hier zum Beispiel Testungen der Schülerinnen und Schüler vor dem Schulbesuch vor“, erklärt Dirk Lindner. Diese Modellprojekte müssen nach der Ausarbeitung noch vom Thüringer Sozialministerium genehmigt werden. Auch auf mögliche Schließungen von Kitas und Schulen kann der Landkreis künftig dynamischer reagieren. „Der neue Erlass erlaubt es uns ortsbezogen und damit nur punktuell Schließungen zu veranlassen. Damit erlangen wir deutlich mehr Spielraum und können auf konkrete Ausbruchsgeschehen gezielter eingehen“, so der stellvertretende Landrat. „Jeder Tag Präsenzunterricht für unsere Schülerinnen und Schüler im Kreis Hildburghausen ist ein gewonnener Tag. Nichtsdestotrotz gelten auch weiterhin die gültigen Hygiene- und Abstandsregeln, die gerade im Zuge der Öffnungen unbedingt zu beachten sind“, bilanziert Lindner.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen vom 26.02.2021 wird aufgrund der Änderung des Erlasses aufgehoben.

gez.

i.A.
Tim Pechauf
-Büro des Landrates / Öffentlichkeitsarbeit-
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
E-Mail: pechauf@lrahbn.thueringen.de
Tel.: 03685 445-106

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