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22.07.2021

Die Waffenbehörde des Landkreises Hildburghausen informiert

Zum 01.09.2020 traten mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (WaffRÄndG) wesentliche Änderungen des Waffengesetzes (WaffG) in Kraft. Hiervon betroffen sind alle Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, aber auch Besitzer von Waffen, Waffenteilen und Magazinen, die bisher vom Waffengesetz ausgenommen waren.

Zu beachten ist insbesondere: die zum 31.08.2021 auslaufende Übergangszeit!

Erfahren Sie hier alle Änderungen im Detail auf einem zusammengefassten Informationsblatt. (Diese und weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Bürgerinformationssysthem unter "Waffenbehörde")

Das Informationsblatt ist ebenfalls direkt im Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen erhältlich.

René Westphal
-Waffenbehörde-

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