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23.04.2020

Versammlungen in geschlossenen Räumen

Laut der ersten Verordnung zur Änderung der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO sind Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Teilnehmern zulässig, sofern dies im Einzelfall unter Berücksichtigung der aktuellen Seuchendynamik infektionsschutzrechtlich vertretbar ist und die Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften nach § 3 Absatz 5 und § 4 Satz 1 bis 3 der Verordnung gewährleistet ist. Ergänzende Auflagen (insbesondere durch das
Gesundheitsamt bzw. die Versammlungsbehörde) bleiben vorbehalten.

Das Landratsamt - als Versammlungsbehörde - weist darauf hin, dass beabsichtigte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gem. Thüringer Verordnung zur Änderung der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO vom 23. April 2020 anzeigepflichtig sind und es zweckmäßig ist, wenn der Veranstalter/Organisator möglichst frühzeitig die Versammlungsbehörde über die Versammlung informiert, damit diese im Rahmen des Kooperationsgebots mit dem Organisator die Hygieneanforderungen und das Schutzkonzept abstimmen kann.
Insbesondere hat der Anmelder als Organisator der Versammlung die Sicherstellung der allgemeinen Hygienevorschriften durch ein konkretes und schlüssiges Schutzkonzept nachzuweisen und ausreichend zu dokumentieren.
Dieses Schutzkonzept soll rechtzeitig vor der Versammlung vorgelegt und von den Gesundheitsbehörden überprüft werden. Vor dem Hintergrund der Wertung des § 14 VersG sowie eines wirksamen Infektionsschutzes soll das Schutzkonzept spätestens 48 Stunden vor
dem Beginn der Versammlung vom Versammlungsanmelder der Versammlungsbehörde vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für Versammlungen in geschlossenen Räumen als auch für solche unter freiem Himmel.

Insofern Sie Kenntnis von Versammlungen in geschlossenen Räumen erhalten, wird eine entsprechende Mitteilung an die Versammlungsbehörde (Tel. 03685/445 - 109, 111 bzw. per Mail an vogt@lrahbn.thueringen.de / kuehm-pankow@lrahbn.thueringen.de) erbeten.
Einen entsprechenden Hinweis zu Pflicht der Organisatoren solcher Veranstaltungen werden wir zeitnah hier veröffentlichen.

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