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01.04.2021

Wichtige Mitteilung zum Thema: Besteuerung von Renten!

 Immer mehr Rentner in der Steuerpflicht

Rentner*innen sollten sich jedes Jahr aufs Neue fragen, ob sie Steuern zahlen müssen und ob eine Steuerklärung Pflicht ist. Zumindest sollten sie nicht einfach davon ausgehen, dass das Finanzamt sie bisher nicht behelligt hat und es auch künftig nicht tun wird.
Durch Rentenerhöhungen oder Veränderung der persönlichen Verhältnisse kann man in eine Steuerpflicht „rutschen“.
Ab 2020 werden durch die Rentenerhöhung rund 63.000 Rentner*innen mit Steuern belastet, schätzt die Bundesregierung. Anders als die anfängliche Rente ist die reguläre Rentenerhöhung in voller Höhe steuerpflichtig. Der festgeschriebene, persönliche
Rentenfreibetrag gilt für die gesamte Laufzeit der Rente.
Um die Steuerlast zu senken, können bestimmte Aufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Rentner*innen können zahlreiche Ausgaben abziehen, wie z.B. den Pauschbetrag für behinderte Menschen, Spenden, Kosten für Medikamente, Brillen oder anerkannte Therapien, Aufwendungen für Haushaltshilfe oder Handwerkerarbeiten im Haushalt.
Sollten Sie eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung (für die Jahre 2017-2019) erhalten haben, so beachten Sie die Frist zur Abgabe, die in diesem Schreiben vermerkt ist.

Für das Jahr 2020 muss die Steuererklärung bis spätestens 02. 08. 2021 beim Finanzamt sein.


Sollten Sie den/die Fristtermin(e) verpassen, werden zusätzlich Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat erhoben.
Sie können über die Servicenummer des Finanzamtes Sonneberg:
0361 / 573651-900 Formulare abfordern und sich informieren - und/oder:

Holen Sie sich Rat und Hilfe bei den ortsansässigen Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerkanzleien und Beratern.

Bei der Suche nach einer Steuerkanzlei oder eines Lohnsteuerhilfevereines in Ihrer Nähe helfen auch wir Ihnen gerne über:
• das Servicetelefon des Kreisseniorenbeirates: montags 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Rufnummer: 03685 / 40 66 359 oder
• das Kreisseniorenbüro vormittags: Rufnummer: 03685 / 40 61 015

Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.finanzamt.thueringen.de/Fragen zur Rentenbesteuerung (mit Beispielen)

Ihr Kreisseniorenbeirat und Kreisseniorenbüro

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