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23.11.2021

Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen

Allgemeinverfügung

Mit den rapide steigenden Corona-Fallzahlen und den damit verbundenen Quarantänefällen kommt das Gesundheitsamt des Landkreises Hildburghausen an seine Belastungsgrenze. Der Landkreis hat aus diesem Grund eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Quarantäne von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen regelt, die ohne eine gesonderte persönliche Verfügung gilt.

Konkret bedeutet das, dass Bürgerinnen und Bürger, die per PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sich automatisch sofort in Quarantäne begeben müssen. Eine Aufforderung seitens des Gesundheitsamtes ist nicht mehr erforderlich. Über das neue Kontaktformular sollen Infizierte ihre personenbezogenen Daten dem Gesundheitsamt mitteilen. Auch bei der Nachverfolgung der Kontakte von Infizierten ist das Landratsamt auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Kontaktpersonen werden vom Infizierten informiert und auch diese müssen sich per Kontaktformular beim Gesundheitsamt melden.

Das Gesundheitsamt kann eine 24-stündige Bearbeitung der Fälle nicht mehr sicherstellen. Auch die Kontaktnachverfolgung kann im Zuge dessen nicht mehr vollständig gewährleistet werden. Damit geraten auch schriftliche Quarantäneanordnungen in Verzug. Dem Landratsamt ist bewusst, dass diese Allgemeinverfügung ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Vernunft der Bürgerinnen und Bürger voraussetzt und bittet um Verständnis für diese Vorgehensweise, da anderweitig eine vollumfängliche Erfassung der Daten nicht mehr möglich ist.

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