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Beamtenausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst

Nr. 99065007000000

Der gehobene Dienst in der staatlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen

Eine Vielzahl der Aufgaben in der Kommunalverwaltung sowie in der staatlichen allgemeinen Verwaltung wird von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes wahrgenommen. Die in der Ausbildung erworbenen Sach- und Rechtskenntnisse befähigen sie, Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben richtig und sinnvoll anzuwenden. Die während des Studiums erworbenen gründlichen Fachkenntnisse, deren methodische und selbstständige Anwendung bilden die Voraussetzung, sachlich und rechtlich richtige Entscheidungen zu treffen.

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer:

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes ist, die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt oder eine andere Voraussetzung gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt;
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten;
  • nach charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Laufbahn geeignet erscheint;
  • die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzt oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist und das 32. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht vollendet hat;
  • Schwerbehinderte Menschen können bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren eingestellt werden.
  • Ebenso erhöht sich bei Bewerberinnen und Bewerbern, die in ihrer häuslichen Gemeinschaft Kinder unter 18 Jahren betreuen und aus diesem Grund von einer rechtzeitigen Bewerbung abgesehen haben, das Einstellungsalter um drei Jahre je Kind, bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren.
  • Für Bewerber über die Vormerkstelle gelten diese Altersgrenzen nicht.

Der Vorbereitungsdienst

Nach erfolgreichem Durchlaufen eines Auswahlverfahrens werden die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ausgewählten Bewerber zu Beamten auf Widerruf (Regierungsinspektoranwärter) ernannt. Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und beginnt jeweils am 1. Oktober. Die duale Ausbildung ist in fachtheoretische und berufspraktische Abschnitte, die sich abwechseln, unterteilt. 

Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt an der Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha. Sie umfasst einen Zeitraum von 21 Monaten und gliedert sich in die 3 Studienabschnitte

  • Grundstudium mit Zwischenprüfung: 7,5 Monate
  • Hauptstudium mit Beginn der Diplomarbeit: 7,5 Monate
  • Abschlussstudium mit schriftlicher Laufbahnprüfung: 6 Monate

und in folgende Schwerpunkte:

1. Studienfachgruppe "Recht"

  • Grundlagen des Rechts und der Rechtsanwendung einschließlich juristischer Methodenlehre
  • Staatslehre, Staats- und Verfassungsrecht
  • Europarecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht einschließlich Verwaltungsprozessrecht
  • Privatrecht
  • Kommunalrecht
  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht, Umweltrecht
  • Jugend- und Sozialrecht
  • Staatsangehörigkeits-, Personenstands- und Ausländerrecht

2. Studienfachgruppe "Wirtschafts- und Finanzlehre"

  • Volkswirtschaftlehre
  • Betriebswirtschaftslehre
  • öffentliche Finanzen

3. Studienfachgruppe "Verwaltungs- und Sozialwissenschaften"

  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Verwaltungslehre
  • Psychologie, Kommunikations- und Verhaltenstraining
  • Politikwissenschaft, Soziologie

Weitere Informationen zu den Studienabläufen und -inhalten können Sie auf der Internetseite der Thüringer Verwaltungsfachhochschule abrufen.

Die berufspraktische Ausbildung dauert insgesamt 15 Monate und ist in vier Praktikumsabschnitte in unterschiedlichen Bereichen der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen unterteilt.

Die Laufbahnprüfung besteht aus einer Diplomarbeit und einer Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung "Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH)" zu tragen.

Anwärter- und Dienstbezüge, Unterbringung

Der Grundbetrag der Anwärterbezüge beträgt derzeit monatlich ca. 1.000 Euro. Sind Sie verheiratet und/oder haben Sie Kinder, erhalten Sie entsprechende Zuschläge.

Während der fachtheoretischen Ausbildung an der Thüringer Verwaltungsfachhochschule Gotha können Sie im dortigen Wohnheim wohnen und an der Verpflegung teilnehmen. Diese Kosten werden für Beamtenanwärter des Landes durch den Freistaat Thüringen getragen.

Einstellung nach der Ausbildung

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit der bestandenen Laufbahnprüfung. Ein Anspruch auf Einstellung nach der Ausbildung besteht nicht. Bei einem Abschluss Ihres Studiums mit gutem Erfolg haben Sie aussichtsreiche Chancen, zum/zur Regierungsinspektor/-in ernannt und damit in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen zu werden.

Bewerbung, Einstellung
Die Ausbildungsplätze werden jährlich im letzten Quartal ausgeschrieben.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einstellung der Anwärter sind das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), die Verwaltungen der Landkreise, der Verwaltungsgemeinschaften oder Gemeinden, wenn diese keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, sowie Zweckverbände und der Kommunale Versorgungsverband.

Das für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der staatlichen und kommunalen Verwaltung zuständige Ministerium kann andere Verwaltungen als Einstellungs- oder Ausbildungsbehörde anerkennen, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung gewährleistet ist.

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