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Behindertenhilfe

Nr. 99060001000000, 99060001080000, 99106010000000, 99106010147000, 99107005000000, 99107005080000

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. 
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
 
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Leistungsangebote können dabei sein:

  • Leistungen der einfachen und qualifizierten Assistenz
  • personenzentrierte Komplexleistung
  • ambulant betreutes Wohnen
  • besondere Wohnformen
  • Schulbegleitung
  • heilpädagogische Leistungen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
  • Budget für Arbeit.

Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt. 

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist das örtlich für Sie zuständige Sozialamt.

Rechtsgrundlage

Formulare

Teaser

Wenn Sie Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten, dann müsse Sie diese beantragen.

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