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Beistandschaften

Beistandschaften sind Hilfen des Jugendamtes für den Elternteil, der die tatsächliche elterliche Sorge ausübt oder (bei gemeinsamer elterlicher Sorge) in dessen Obhut sich das Kind bfindet.

Eine Beistandschaft tritt nur auf Antrag in Kraft. Der Antragsteller ist dabei berechtigt, den Umfang des Leistungsanspruches zu bestimmen.

Aufgaben der Beistandschaft:


Notwendige Unterlagen:

Unterhaltstitel, wenn vorhanden

Rechtliche Grundlagen:

Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) 
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
Zivilprozeßordnung (ZPO)

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