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Besondere Sozialhilfe


Die Besondere Sozialhilfe umfasst Leistungen nach dem SGB XII vom 5. bis 9. Kapitel:

  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Diese Leistungen sind nachrangig, d. h. sie sind einkommens- und vermögensabhängig, andere Sozialleistungsträger sind vorrangig (z. B. Pflege-, Renten- Unfallversicherung)

Folgende Ansprechpartner helfen Ihnen bei Ihren speziellen Fragen gerne weiter:

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Werkstätten und Wohnheimen

Frau N. Zweng

Sozialamt / SG Wirtschaftliche Sozialhilfe
Sachbearbeiterin

Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

03685/445-404
03685/445-501
Raum: 1.41

Frühförderung und Eingliederungshilfe speziell für behinderter Kinder

Frau D. Arnold

Jugendamt / Wirtschaftl. Jugendhilfe
Sachbearbeiterin

Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

03685/445-387
03685/445-501
Raum: 2.06 / Bereich: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach SGB IX

Hilfen zum ambulant betreuten Wohnen für geistig Behinderte, psychisch Kranke und Suchtkranke

Hilfen zum ambulant betreuten Wohnen für geistig Behinderte, psychisch Kranke und Suchtkranke

Hilfen in sozialtherapeutischen Einrichtungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwirigkeiten und in anderen Lebenslagen


Herr F. Simon

Sozialamt/ Wirtschaftliche Sozialhilfe
Sachbearbeiter

Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

03685/445-371
03685/445-501
Raum: 1.44

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Frau S. Amarell

Sozialamt/ Wirtschaftliche Sozialhilfe
Sachbearbeiterin

Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

03685/445-393
03685/445-501
Raum: 1.42

Hilfe zur Pflege ambulant, Hilfe zur Gesundheit

Frau N. Zweng

Sozialamt / SG Wirtschaftliche Sozialhilfe
Sachbearbeiterin

Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen

03685/445-404
03685/445-501
Raum: 1.41

Datenschutz:

In diesem Merkblatt werden die Informationen gem. Artikel 13 DS-GVO und Artikel 14 DS-GVO zur Verfügung gestellt.

Bei Antragseingängen werden diese dem Antragsteller ausgehändigt, sowie bei telefonischen Anfragen auf die Informationspflicht bezüglich der Datenschutzrichtlinie welche jedem Bürger über die Internetseite des Landkreises Hildburghausen zugänglich ist.

Für Fragen stehen Ihnen die Kollegen gerne  zur Verfügung.

Hinweise zum Datenschutz

 

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