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21.01.2022

Das Veterinär- und Lebensmittelüber­wachungsamt informiert

Danksagung

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen bedankt sich bei allen Behörden, Tierärzten, privaten und gewerblichen Tierhaltern, Lebensmittelbetrieben, Jägern und Tierschutzvereinen für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2021.

Annahme Trichinenproben

Die Annahmezeiten für Trichinenproben erfolgt wie folgt:

Mo, Di, Do, Fr            08:00 - 09:00 Uhr

Do                               15:30 - 16:30 Uhr

nach telefonischer Absprache: 

16:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Untersuchungstage sind: Montag und Freitag

Erinnerung Anmeldung Tierhaltung

Halter anzeigepflichtiger Tiere sind verpflichtet sich als Tierhalter über den „Gemeinsamen Meldebogen zur Anmeldung einer Tierhaltung nach Thüringer Tiergesundheitsgesetz und Anzeige gemäß Viehverkehrsverordnung, Fischseuchenverordnung und Bienenseuchen-Verordnung“ beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen registrieren zu lassen. Der Meldebogen ist auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Thüringen zu finden.

Als anzeigepflichtige Tiere gelten: Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker, Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Gehegewild, Kameliden, weitere Klauentiere oder Einhufer, Fasane, Perlhühner Tauben, Wachteln, Rebhühner, Laufvögel und Fische.

Tollwutgeschehen in Polen

In Warschau sowie in der die Stadt umgebenden Woiwodschaft Masowien wurden im vergangenen

Jahr vermehrt Fälle von Tollwut bei Haus- und Wildtieren

gemeldet. Die Einfuhr von Tieren aus Polen ist unbedingt mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abzusprechen. Von einer Einfuhr ist zum momentanen Zeitpunkt abzusehen.

Risiko Geflügelpest durch Wildvögel

Das Risiko einer Ausbreitung von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird weiterhin vom Friedrich-Löffler-Institut als hoch eingestuft. Für Geflügelhalter ist es weiterhin erforderlich, Kontakte des Geflügels zu Wildvögeln in jedweder Form zu minimieren und wenn möglich zu verhindern.

Erneut wird darauf hingewiesen, dass jede Geflügelhaltung („ab dem ersten Huhn") beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen anzumelden ist!

Für weitere Informationen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gerne zur Verfügung. (Tel.: 03685/445461)


Im Auftrag

Dr. A. Abele
Amtstierarzt

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