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26.09.2022

Dritte Neufassung des Umsetzungserlasses zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die dritte Neufassung des Umsetzungserlasses zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG mitgeteilt.

Die Neufassung tritt am 27. September 2022 in Kraft. Mit der Neufassung tritt zugleich der Erlass vom 9. Juni 2022 außer Kraft.

Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie


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