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09.03.2020

Förderung von investiven Maßnahmen für Sportstätten und Bäder durch den Freistaat Thüringen für das Jahr 2021

Beim Landratsamt Hildburghausen können wieder Anmeldungen zur Förderung von investiven Maßnahmen für Sportstätten für das Haushaltsjahr 2021 eingereicht werden.
Die Anmeldung muss spätestens am 15.06.2020 vollständig ausgefüllt beim Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, Büro des Landrates - Bereich Ehrenamt, Kultur- und Sportförderung eingehen.
Diese Anmeldung ist die Voraussetzung für eine mögliche Förderung durch den Freistaat Thüringen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Zuwendungsempfänger können sein:

    1. Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und gemeindliche Betriebe unabhängig von ihrer Organisations- bzw. Rechtsform,
    2. als förderwürdig anerkannte Sportorganisationen (nach § 15 ThürSportFG);
    3. sonstige freie Träger, wenn sie die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bringen und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen.

Zuwendungsvoraussetzungen u. a.:

    • Zuwendungen können gewährt werden, wenn ein förderfähiger sportfachlicher Bedarf vorliegt und die Sportstätte als notwendiger Bedarf in der Sport- und Spielstättenrahmenleitplanung des Landkreises (Stand Dezember 2007) ausgewiesen ist.
    • Die Sportstätten haben den Planungsgrundsätzen der §§ 5 und 7 des ThürSportFG zu entsprechen.
    • Der Träger / Antragsteller muss die Gewähr bieten, dass die Aufbringung der Eigenmittel und Folgekosten gesichert ist.

Maßnahmen, die bereits begonnen oder durchgeführt wurden, sind nach-träglich nicht förderfähig.

Eigenleistungen können von Mitgliedern der Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Thüringen sind, erbracht werden, wenn der Sportverein oder die Kommune Antragsteller sind.

Anmeldeformulare und eine ausführliche Beratung zur Anmeldung auf Förderung für 2021 erhalten Sie bei Frau Schmidt (Tel. 03685/445-102 oder E-Mail: schmidtn@lrahbn.thueringen.de ).


gez.

Nadine Schmidt
Mitarbeiterin Büro des Landrates
Bereich Ehrenamt, Kultur- und Sportförderung

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