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Fahrerlaubnis / Führerschein


Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis nach altem Recht - Klasse 2 - und Fahrerlaubnis nach neuem Recht - C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE -

erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • formblattmäßiger Antrag (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Gutachten über das Sehvermögen
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung)
  • Führerschein
  • biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
  • evtl. noch Qualifikationsnachweise (wenn Schlüsselzahl "95" im neuen Führerschein erfasst werden soll)

zusätzliche Unterlagen (nur bei Klassen D1, D, D1E und DE erforderlich):

  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten (nur bei Verlängerung der Klassen D1, D, D1E und DE ab dem 50. Lebensjahr)
  • Führungszeugnis (beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen)

Hinweis: Die Verlängerung der Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Es ist darauf zu achten, dass 3 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit, ein neuer Antrag auf Verlängerung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse/n bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt wird!

Gebühr: 42,60 EURO

Rechtliche Grundlagen: Fahrerlaubnis-Verordnung, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

 

Fahrschulwechsel

Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • formblattmäßiger Antrag (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)

Gebühr: 12,80 €
Rechtliche Grundlagen: Fahrerlaubnis-Verordnung


 


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