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Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

Nr. 99050012000000

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.

Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
  • Betrieb von Taxiunternehmen
  • Buchführungshelfer
  • Finanzdienstleister
  • Güterkraftverkehrsunternehmen
  • Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
  • Handwerk
  • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
  • Inkassobüros
  • Krankentransporte
  • Makler
  • Pflegedienste
  • Privatkrankenanstalten
  • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsvermittler

Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die untere Gewerbebehörde im Landratsamt Hildburghausen. Bitte beachten Sie hierzu die unten aufgeführten Zuständigkeitsbereiche der Mitarbeiter (siehe Tabelle).

Sachbearbeiter/in

Orte

Frau Hartung

03685 445 332

Heldburg + alle Ortsteile

Hildburghausen + alle Ortsteile

Römhild + alle Ortsteile

Herr Müller

03685 445 331

- Bewachungsgewerbe

Themar

VG-Feldstein:

Beinerstadt, Dingsleben, St. Bernhard, Ehrenberg, Grimmelshausen, Reurieth, Siegritz, Trostadt, Henfstädt, Wachenbrunn

Auengrund:

Alle Ortsteile

Brünn

Eisfeld + alle Ortsteile

Gemeinde Masserberg:

Alle Ortsteile

Gemeinde Schleusegrund:

Alle Ortsteile

Gemeinde Veilsdorf:

Alle Ortsteile

Frau Roßteutscher

03685 445 335

- Schornsteinfegerrecht

VG Feldstein:

Ahlstädt, Kloster Veßra, Neuhof, Bischofrod, Keulrod, Lengfeld, Eichenberg, Grub, Tachbach, Marisfeld, Oberstadt, Schmeheim

Gemeinde Schleusingen:

Alle Ortsteile

Schleusingen

Rechtsgrundlage

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