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Gewerbe ummelden

Nr. 99050012071000

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen:

  • bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars,
  • beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
  • beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
  • bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
  • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
  • bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
  • bei der Handwerkskammer.

Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die untere Gewerbebehörde im Landratsamt Hildburghausen. Bitte beachten Sie hierzu die unten aufgeführten Zuständigkeitsbereiche der Mitarbeiter (siehe Tabelle).

Sachbearbeiter/in

Orte

Frau Hartung

03685 445 332

Heldburg + alle Ortsteile

Hildburghausen + alle Ortsteile

Römhild + alle Ortsteile

Herr Müller

03685 445 331

- Bewachungsgewerbe

Themar

VG-Feldstein:

Beinerstadt, Dingsleben, St. Bernhard, Ehrenberg, Grimmelshausen, Reurieth, Siegritz, Trostadt, Henfstädt, Wachenbrunn

Auengrund:

Alle Ortsteile

Brünn

Eisfeld + alle Ortsteile

Gemeinde Masserberg:

Alle Ortsteile

Gemeinde Schleusegrund:

Alle Ortsteile

Gemeinde Veilsdorf:

Alle Ortsteile

Frau Roßteutscher

03685 445 335

- Schornsteinfegerrecht

VG Feldstein:

Ahlstädt, Kloster Veßra, Neuhof, Bischofrod, Keulrod, Lengfeld, Eichenberg, Grub, Tachbach, Marisfeld, Oberstadt, Schmeheim

Gemeinde Schleusingen:

Alle Ortsteile

Schleusingen

Welche Gebühren fallen an?

15,00 Euro

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass

Formulare

Teaser

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden möchten, dann müssen Sie dies den zuständigen Behörden mitteilen.

Rechtsgrundlage

© 2024 Landkreis Hildburghausen