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Anzeige von Anlagen zum Lagern von Heizöl EL / Notstromanlage

Nr. 99129019169000

Wenn Sie eine Anlage zum Lagern von Heizöl EL /Notstromanlage errichten oder wesentlich ändern wollen, kann das wasserrechtlich anzeigepflichtig sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Anzeigeformular
  • detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
  • gegebenenfalls Sachverständigengutachten

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr bestimmt sich aus der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Die Gebührenhöhe ist von der Art der Anlage und des damit verbundenen Prüfaufwandes abhängig. Die Gebührenspanne reicht von 60 € bis zu 2.500 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung muss durch den Vorhabenträger mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen.
  • Bedarf eine Anlage einer Eignungsfeststellung, darf die Errichtung erst nach deren Erteilung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung einer Anzeige dauert durchschnittlich einen Monat.
  • Wenn die Unterlagen vollständig sind,
  • sich daraus kein anderes Verfahren wie eine Eignungsfeststellung oder Befreiung im Wasserschutz oder Überschwemmungsgebiet ergibt, und
  • keine Auflagen von der Wasserbehörde durch Bescheid getroffen werden,
  • kann das Vorhaben nach Ablauf der SechsWochen-Frist durchgeführt werden (Genehmigungsfiktion).  
  • Ist das Vorhaben Gegenstand eines sonstigen Verfahrens, zum Beispiel nach Bundesimmissionsschutzgesetz, entfällt die Anzeige nach § 40 AwSV, wenn das Vorhaben im Rahmen des anderen Verfahrens geprüft wird. In diesem Fall gilt die SechsWochen-Frist nicht.

Teaser

Die Errichtung oder Änderung von Heizöllageranlagen müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.

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