Impfen
Nr. 99003012018000Spezielle Hinweise unserer Behörde
Wie auch bei Ihrem behandlenden Arzt bzw. Kinderarzt können Síe sich im Gesundheitsamt des Landkreises Hildburghausen zu erforderlichen Impfungen individuell beraten lassen.
Hier erhalten Sie Informationen und Antworten zu folgenden Fragen:
- Was geschieht bei einer Impfung?
- Welche Impfstoffe werden empfohlen?
- Warum sind Impfungen auch heute noch notwendig?
- Welcher Basisschutz ist entsprechend des Alters erforderlich?
Leistungsbeschreibung
Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.
Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder den medizinischen Fachdienst (Gesundheitsamt) der Landkreise und kreisfreien Städte auf.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren möchten, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Impfdokumente bzw. Nachweise über alle bisher erhaltenen Schutzimpfungen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (VO-ÖGD)
- § 20 (3) Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Was sollte ich noch wissen?
Bitte die Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes beachten.
Teaser
Wenn Sie Fragen zu Impfungen haben, dann können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.