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30.08.2022

Landkreis sucht einen ehrenamtlichen Kreiswegewart

Der Landkreis Hildburghausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine ortskundige Person mit ausreichend Zeit und Muße, dem die Wander- und Radwanderwege im Landkreis am Herzen liegen und der die Lust hat, gemeinsam mit uns, den Wegewarten unserer Kommunen und benachbarten Landkreise sowie weiterer Partner den Wander- und Radtourismus in Südthüringen voranzubringen.

Der Landkreis verfügt über ein umfangreiches Rad- und Wanderwegenetz. Ziel ist es, dieses qualitativ aufzuwerten. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen und Anpassungen an steigende Qualitätsstandards. Zur Unterstützung dieser Aufgaben ist ein ehrenamtlicher Kreiswegewart unerlässlich.

Der Kreiswegewart wird für diese ehrenamtliche Tätigkeit vom Landrat berufen.

Der Kreiswegewart wird nach den jeweils aktuellen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Landeseinheitliche Kennzeichnung von Erholungswegen im Wald und in der freien Landschaft“ tätig.

Aufgaben des Kreiswegewartes sind:

-        Er hat vor allem koordinierende und kontrollierende Aufgaben und ist Ansprechpartner für die Ortswegewarte,

-        organisiert Abstimmungsprozesse, die über eine Gemarkung hinausgehen,

-        ist für die Fernwanderwege des Landkreises zuständig und sichert die Abstimmung mit den angrenzenden Gebietskörperschaften,

-        nimmt ggf. selbst dringliche Maßnahmen an touristischen Top-Routen vor,

-        arbeitet mit dem digitalen Infrastrukturkataster Outdooractive Trail Management,

-        nimmt an verbindlichen Wegewarteausbildungen teil und organisiert Treffen mit den Ortwegewarten im Landkreis zum direkten Austausch,

-        koordiniert die Abstimmung und den Bedarf von Wegepflegemaßnahmen mit dem ThüringenForst und den Bauhöfen sowie bei Bedarf mit den Naturschutzbehörden,

-        ist in der AG „Wegewarte“ auf Landesebene tätig,

-        ist Ansprechpartner für die Koordinierungsstelle Wanderwege u.a. für Infrastruktur, digitales Wegemanagementsystem.

Entschädigung

Für den Zeitaufwand im Rahmen der Tätigkeit wird eine monatliche Pauschale festgelegt.

Versicherungsschutz

In Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit wird dem Kreiswegewart Versicherungsschutz durch das Landratsamt über den KSA gewährt.

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