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31.12.2020

Mitteilung des Gesundheitsamtes Hildburghausen

Es gilt, wie in den vergangenen Wochen auch: Jede Person, die positiv auf das Corona Virus getestet wurde, muss sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben, und zwar unabhängig davon, ob sie bereits vom Gesundheitsamt kontaktiert wurde oder nicht. Das bedeutet natürlich auch, dass keine Besuch mehr empfangen werden darf.
Ebenso ist wichtig, dass die positiv getestete Person, alle Kontaktpersonen über den positiven Test informieren und sie auffordern, sich ebenfalls von anderen Menschen fernzuhalten, sich selbst in Quarantäne zu begeben, um das Virus nicht weiterzutragen.
Entsprechende Regelungen enthält § 9 der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 15.12.2020. (zu finden u.a. auf der Homepage des Landkreises Hildburghausen)

Es wird am Neujahrs-Wochenende bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich keine Kontaktaufnahme bei den Einwohnern des Landkreises geben.

Aber selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, uns zu kontaktieren. Für alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Allgemeinverfügung steht das Landratsamt unter der info@lrahbn.thueringen.de zur Verfügung.

Alle Fragen die das Gesundheitsamt betrifft, z.B. Fragen zu Ihren Quarantänebescheid oder im Fall eines Positivbefundes, erreichen Sie das Landratsamt per Mail unter der
corona-anfrage@lrahbn.thueringen.de .
Bis spätestens zum 04.01.2021 werden Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon beantwortet.
Bitte hinterlassen Sie hierfür sowohl ihre E-Mail-Adresse als auch Ihre Telefonnummer.

Bleiben Sie gesund.
Ihr Gesundheitsamt

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