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30.03.2022

Online-Meldeportal des Gesundheitsamtes Hildburghausen für die Meldungen zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG

Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Warum diese eingeführt wurde und alle Informationen zu diesem Thema finden Sie hier oder als Download in diesem Dokument

Wenn Beschäftigte oder sonstige in der Einrichtung/dem Unternehmen tätige Personen bis zum Ablauf des 15.03.2022 keine Statusnachweise vorlegen oder Zweifel an der Echtheit bzw. Richtigkeit eines Nachweises bestehen, ist die Leitung der Einrichtung/des Unternehmens verpflichtet, betreffende Personen (mit personenbezogenen Daten) dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen befindet.

Die Meldung der Einrichtungs-/Unternehmensleitung soll beginnend ab 16. März 2022 innerhalb von zwei bis vier Wochen digital über unser Online-Meldeportal erfolgen. https://meldeportal.landkreis-hildburghausen.de:8443/e-portal aufgerufen werden.

Immunitätsnachweise bitte hier melden

Dort kann sich die entsprechende Einrichtung registrieren. Daraufhin erhält das Gesundheitsamt eine Mitteilung, um die Registrierung zu bestätigen. Im Anschluss wird ein finaler Anmeldelink an die bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse der Einrichtungen oder des Unternehmens versendet.

Die Meldungen können entweder per Direkteingabe oder über den Upload einer Excel-Tabelle im selbigen Portal erfolgen.

Das Gesundheitsamt Hildburghausen weist ausdrücklich darauf hin, dass die Übermittlung der Daten nicht per E-Mail erfolgen kann, da damit nicht die nötigen informations- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen (Datenschutz) gewährleistet werden.

Weitergehende Informationen zur einrichtungsbezogenen Impflicht  finden Sie hier.

Zeitschiene Thüringen § 20a IfSG

Ihr Gesundheitsamt Hildburghausen


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