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Schwerbehindertenangelegenheiten

Nr. 99015004000000, 99015004037000
Schweb / Versorgungsamt

Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:

  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
  • Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
  • Feststellen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

An wen muss ich mich wenden?

Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.

Spezielle Hinweise unserer Behörde


Schwerbehinderte Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 Prozent gemindert sind. Sie stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz (z.B. besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Nachteilsausgleiche, begleitende Hilfen im Arbeitsleben, Gleichstellung als schwer behinderter Mensch - bei Grad der Behinderung von 30 oder 40 oder höher).

Das Vorliegen der Behinderung und der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden in Thüringen seit dem 01.05.2008 auf Antrag durch die Landratsämter/kreisfreien Städte festgestellt. Das Feststellungs- und Ausweisverfahren ist in § 69 SGB IX geregelt.

Rechtliche Grundlagen:

SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Antragsformular

Merkblatt zum Antragsformular

Merkblatt zur Erläuterung der Merkzeichen für besondere Nachteilsausgleiche im Feststellungsbescheid

Anträge

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