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Untere Fischereibehörde

Aufgaben der Unteren Fischereibehörde

  • Entscheidung über Veränderung selbständiger Fischereirechte (§ 6 ThürFischG)

  • Entgegennahme von Erklärungen zum Verbleib selbständiger Fischereirechte bei Grundstücksteilung (§ 9 ThürFischG)

  • Ausnahmegenehmigung für Erlaubnisverträge bei juristischen Personen (§ 12 , Abs. 3 ThürFischG)

  • Ausnahmegenehmigung zu Fischereipachtverträgen (§ 13 Abs. 3 ThürFischG)

  • Genehmigung von Fischereipachtverträgen (§13 Abs. 4)

  • Regelung der Fischereiausübung bei Streitigkeiten zur Wirksamkeit von Fischereipachtverträgen

  • Regelung des Uferbetretungsrechts (§ 16 Abs. 2 ThürFischG)

  • Ausnahmegenehmigungen zu Eigenfischereibezirken (§ 18 Abs. 3 ThürFischG)

  • Zusammenschluss und Abrundung von Fischereibezirken (§ 19 Abs. 2, § 20 Thür-FischG)

  • Aufsicht über die Fischereigenossenschaft (§ 23 ThürFischG)

  • Überprüfung von Hegeplänen, Ersatzvornahme zur Hegeplanerstellung (§ 25 Thür-FischG)

  • Kennzeichnung von Fischschonbezirken (§ 40 Abs. 3 ThürFischG)

  • Festlegungen zur Sicherung des Fischwechsels an Querbauwerken (§§ 41, 42 und 44 ThürFischG)

  • Berufung der Fischereiberater (§ 47 ThürFischG)

  • Berufung der Fischereiaufseher

  • Durchführung der staatlichen Fischerprüfung

Fischereiaufsicht

Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung

Verwarn- und Bussgelder nach dem Thür. Fischereigesetz

Muster Fischereipachtvertrag

Hegeplan für Fließgewässer

Hegeplan für stehende Gewässer

Muster Tätigkeitsbericht Fischereiaufseher

Thüringer Fischereigesetz

Thüringer Fischereiverordnung

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