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Versammlungen

Versammlungen unter freiem Himmel sind anzeigepflichtig. Grundlage hierfür ist das Versammlungsgesetz.

Das Recht der Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz (Art.8) festgeschrieben.

Voraussetzungen:

  • zugelassene Partei o.Organisation als Veranstalter
  • enge Kooperation mit Veranstalter, Polizei, Kommune und Erlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Versammlung

Kosten: keine

1)Allgemeine Hinweise zu Versammlungen - (PDF / 114 kB)
2)Versammlungsanzeige - (PDF / 585 kB)
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