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Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Eignungsfeststellung beantragen

Nr. 99129008037000

Spezielle Informationen unserer Behörde

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stellen eine besondere Gefährdung für die Gewässer dar. Dazu zählen insbesondere Ölheizungen, Tankstellen, Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Gülle, Jauche und Festmist, Biogasanlagen, Industrieanlagen, Erdwärmesonden, usw.

Der Gesetzgeber hat für solche Anlagen im Wasserhaushaltsgesetz (§§ 62 und 63 WHG) und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) umfassende Vorschriften für den Schutz der Gewässer vor austretenden wassergefährdenden Stoffen getroffen.

In Abhängigkeit von der Menge und Wassergefährdung der Stoffe, der baulichen Ausführung und der Betriebsweise der Anlagen sind diese vor der Errichtung oder einer wesentlichen Änderung bei der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen oder bedürfen einer Eignungsfeststellung.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern wollen, kann das wasserrechtlich anzeigepflichtig sein oder einer Eignungsfeststellung bedürfen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Anzeigeformular
  • detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
  • gegebenenfalls Sachverständigengutachten

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Anzeige der Errichtung oder wesentlichen Änderung muss durch den Vorhabenträger mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen.
  • Bedarf eine Anlage einer Eignungsfeststellung, darf die Errichtung erst nach deren Erteilung erfolgen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr bestimmt sich aus der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Die Gebührenhöhe ist von der Art der Anlage und des damit verbundenen Prüfaufwandes abhängig. Die Gebührenspanne reicht von 60 € bis zu 2.500 €.

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