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Sozialer Dienst

Der Soziale Dienst leistet vor Ort alters-und zielgruppenübergreifende soziale Arbeit, die primär den gesetzlichen Leistungen persönlicher Hilfe nach dem Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und dem SGB XII entspricht.

  • Auskünfte an Hilfesuchende und fachliche Beratung zu allen Problemen der Jugend-und Sozialhilfe
  • institutionelle Erziehungs-und Familienberatung, Unterstützung des Vormundschafts-und Familiengerichtes bei allen Maßnahmen, die die Personensorge für Kinder und Jugendliche betreffen, Mitwirkung in Verfahren vor diesen Gerichten
  • Vermittlung von Leistungen der Kinder-und Jugendhilfe wie Heimerziehung, Tagesgruppe, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, Soziale Gruppenarbeit u.a.,Einleitung der dazu notwendigen Hilfeplanverfahren,regelmäßige Aktualisierung und Kontrolle eingeleiteter Hilfen,fachliche Zusammenarbeit mit den ausführenden Trägern der Hilfemaßnahme
  • Schutz von Kindern, Jugendlichen und hilfebedürftigen Personen in Gewaltsituationen, bei sexuellem Mißbrauch, bei Gefährdung oder Unterversorgung innerhalb der Familien, Absicherung einer Krisenintervention in solchen Fällen durch Rufbereitschaft an den Wochenenden und Feiertagen
  • Jugendgerichtshilfe als fachlicher Sonderdienst
  • Adoptionsvermittlung und Pflegekinderwesen als fachliche Sonderdienste
  • Vermittlung allgemeiner und besonderer Sozialhilfeleistungen wie Schuldnerberatung, Obdachlosenunterkunft u.a.  Schulsozialarbeit

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