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Frage: Ist von der Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen auch mein Arbeitsverhältnis betroffen?

Antwort: Nein, Zusammenkünfte und Besprechungen in Betrieben und Unternehmen sind nicht von diesem Verbot umfasst. Arbeitsrechtliche Verpflichtungen bleiben grundsätzlich unberührt, allerdings müssen die Arbeitgeber einzelne Risikobewertungen entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutesvornehmen, und zum Schutz der Arbeitnehmer Kontakte auf das notwendige Maß beschränken.

16.03.2020 
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