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Rechtliche Hinweise

Auf der Grundlage des § 20 Abs. 3 VOB/A, 30 Abs. 1 UVgO bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A wird durch den Landkreis Hildburghausen auf dieser Internetseite über vergebene Aufträge informiert, sofern dabei die folgenden Auftragswerte erreicht oder überschritten sind/wurden:


1. Bauleistungen

Für die Dauer von sechs Monaten bei

a) Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie

b) Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

 

2. Liefer- und Dienstleistungen

Für die Dauer von drei Monaten bei

a) Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer (§ 30 UVgO) bzw.

b) Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer (§ 19 Abs. 2 VOL/A).

 

Die so vorgenommenen Veröffentlichungen dienen ausschließlich der Gewährleistung der Ex-post-Transparenz bei Vergabeverfahren. Subjektive Bieterrechte, insbesondere hinsichtlich der Einleitung vergaberechtlicher Nachprüfungsverfahren, lassen sich daraus nicht herleiten.

 

 

 

 

12.12.2019 
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