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21.01.2025

Öffentliche Bekanntmachung der Gewässerschau für die »Schleuse« (Gewässer 1. Ordnung) im März 2025 im Landkreis Hildburghausen

Das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Nautschutz informiert

Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für das Gewässer 1. Ordnung „Schleuse“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.

Geschaut wird das Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten werden hiermit informiert, dass eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 6 WHG besteht, soweit dies erforderlich ist.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vorgesehenen Schautermine und der zu schauende Gewässerabschnitt ersichtlich.

Witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen und Terminverschiebungen kommen.

Termine für die Gewässerschau im März 2025 des Gewässers 1. Ordnung „Schleuse“ im Landkreis Hildburghausen

(Änderungen vorbehalten)

Datum

Uhrzeit

Gewässerabschnitt*

Landkreis

04.03.2025

9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ablauf Talsperre Schönbrunn bis  OT Waldau

Hildburghausen

06.03.2025

9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

OT Waldau bis OT Rappelsdorf

Hildburghausen

11.03.2025

9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

OT Rappelsdorf bis Mündung Werra

Hildburghausen

*Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit


An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:

Postalisch:     

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Referat 44

Göschwitzer Straße 41

07745 Jena


Telefonisch:    Geschäftsstelle Gewässerunterhaltung: Tel.-Nr.: 0361– 57 3917 265

Per E-Mail:      gu@tlubn.thueringen.de

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