5. Änderung der Allgemeinverfügung vom 12.12.2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Hildburghausen,
Liebe Eltern,
die Entwicklung der pandemischen Lage auch in unserem Landkreis erfüllt uns alle mit großer Sorge. In vielen Bereichen, besonders in den Krankenhäusern und im Pflegebereich arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Leistungsgrenze. Aber auch in den Schulen und Kindergärten wird großartiges geleistet. Uns ist bewusst, daß wir allen Mitbürgern in den letzten Wochen und Monaten durch die einschränkenden Maßnahmen des Freistaates und durch die von uns erlassenen Allgemeinverfügungen viel zugemutet haben. Mit den bisherigen Maßnahmen konnten wir die exponentielle Steigerung zwar aufhalten, eine deutliche Senkung der Fallzahlen aber nicht erreichen. Nach wie vor kann das um 40 Mitarbeiter verstärkte Gesundheitsamt mit Hilfe der Soldaten der Bundeswehr nur mit höchster Anstrengung die Nachverfolgung organisieren, um Infektionsketten zu unterbrechen.
Wir haben uns deshalb nach sorgfältiger Diskussion und Bewertung der Lage zu einer weiteren einschränkenden Maßnahme im Schulbereich entschieden.
Ursprünglich, und so war es auch mit Ihnen allen kommuniziert, sollten ab Montag, den 14.12.2020wieder alle Schulen des Landkreises in die sogenannte Stufe Gelb ( eingeschränkter Regelbetrieb) wechseln. Alle Schülerinnen und Schüler sollten im Rahmen dieses Modells beschult werden. Durch ein diffuses, und immer stärker werdendes Infektionsgeschehen auch in den Nachbarlandkreisen können wir diese Planung leider nicht in vollem Umfang aufrecht erhalten. Es gilt, weiter Kontakte zu beschränken, um schlussendlich Leben zu schützen. Ab Montag findet deshalb der Unterricht ab Klassenstufe 7 ausschließlich im häuslichen Lernen statt. Für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 6 beginnt das häusliche Lernen ab Mittwoch, den 16.12.2020. Bis dahin werden diese Schüler im eingeschränkten Regelbetrieb beschult. Wir möchten Ihnen als Eltern noch die Zeit lassen, um sich auf eine veränderte Betreuungssituation einzustellen. Eine Notbetreuung findet bei Schließung der Schule in den Klassenstufen 1 bis 6 statt. Die Einzelheiten können Sie der Allgemeinverfügung entnehmen. Kindergärten sind von dieser Regelung ausdrücklich nicht betroffen.
Uns ist bewusst, das auch diese Maßnahme sicher nicht bei jedem auf Gegenliebe stößt. Dennoch bitten wir erneut um Verständnis.
Lassen Sie uns zusammen stehen und lassen Sie uns aufeinander aufpassen.
Ich wünsche Ihnen trotz allem ein schönes 3. Adventswochenende und bleiben Sie vor allem gesund und zuversichtlich.
Dirk Lindner
Hauptamtlicher Beigeordneter des
Landkreises Hildburghausen