AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
des Amtes für Umwelt und Abfallwirtschaft - Untere Wasserbehörde
Der Wasser und Abwasserverband Hildburghausen (WAVH) hat auf der Grundlage des S 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20.12.93 (BGBI. I S. 2192) in Verbindung mit der Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.94 (BGBI. I S. 3900) den Antrag auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenbescheinigung für die wasser-wirtschaftliche Anlage des WAVH (Wasser- und Abwasser- Verband Hildburghausen)
Anschlussleitung für Abwasser DN 400 in der Gemarkung Veilsdorf
gestellt.
Die Katasterpläne mit dem eingezeichneten Leitungsverlauf sowie das Grundstücksverzeichnis werden in der Zeit vom
28.07. bis 31.08.2023
im Landratsamt Hildburghausen öffentlich ausgelegt.
Zur Zeit ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel.:03685/445273) die Einsicht der Unterlagen möglich.
Grundstückseigentümer, deren Grundstücke von den wasser-wirtschaftlichen Anlagen berührt werden, können innerhalb der Auslegungsfrist gegen den eingetragenen Leitungsverlauf Widerspruch erheben.
Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Auslegungsstelle vorzubringen.
Hinweis:
Widerspruch kann nur gegen den eingetragenen Verlauf der Leitung erhoben werden, nicht gegen die beschränkte persönliche Grunddienstbarkeit an sich. Diese ist Kraft Gesetz am 11.01.1995 entstanden.
gez.
K. Franzke
Amtsleiter