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Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen

Nr. 99001007000000

Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.

Rechtsgrundlage

Teaser

Die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern beraten Unternehmen über Abfallvermeidung und Recycling. Sie informieren über gesetzliche Pflichten wie die getrennte Sammlung, Rücknahme und Entsorgung von Abfällen.

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