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20.04.2022

An alle Eltern bezüglich Hortbetreuung ab dem Schuljahr 2022/2023

Liebe Eltern,

das Schulverwaltungsamt möchte Sie für das kommende Schuljahr auf einige wichtige Punkte hinweisen, die Sie bei der Hortbeantragung beachten sollten. Ein separates Schreiben wird an die Schulen gehen, welches dann an Sie weitergeleitet wird.

Sonderregelung für Schulanfänger (1. Klässler)!
Der erste Schultag für die Schulanfänger ist der 29.08.2022. Sollte Ihr Kind den Schulhort ab diesen Tag nutzen, wird für den Monat August 2022, gemäß § 9 Abs. 2 der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen des Landkreises Hildburghausen, keine Gebühr erhoben.

Regelung für die künftigen 2. bis 4. Klässler!
Der erste Schultag
nach den Sommerferien ist der 29.08.2022. Sollte Ihr Kind erst ab diesem Tag den Schulhort nutzen, so beachten Sie bitte, dass auch für den Monat August, gemäß § 5 (1) der Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen des Landkreises Hildburghausen, die volle Monatsgebühr erhoben wird.
Ihr Kind kann aber bereits ab dem 01.08.2022 (Beginn des neuen Schuljahres) im Hort betreut werden, falls dies gewünscht wird. In diesem Fall ist ebenfalls die volle Gebühr für den Monat August 2022 zu entrichten.

Der Hortantrag für die Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder ist bis spätestens 02.05.2022 in der jeweiligen Grundschule einzureichen.
Zusätzliche Antragsunterlagen (Sepa-Lastschriftmandat, Erklärungsbogen zur Einkommensermittlung) können über die Schule bezogen werden, jedoch erfolgt eine automatische Ausgabe zum Hortantrag nicht. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Schule bzw. an das Hortpersonal. Den Mitarbeitern stehen ab März alle neuen Formulare zur Verfügung.

Gerne stehen die Mitarbeiter des Schulverwaltungsamtes hilfreich zur Seite. Sie können uns telefonisch unter der Rufnummer 03685-445451 oder per Mail baumgartl@lrahbn.thueringen.de erreichen.

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