Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Planungsbeirat vertretenen Institutionen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 ThürLPlG
Am 25.03.2026 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen den 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Gesamtplan) beschlossen und mit weiteren zweckdienlichen Unterlagen zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Planungsbeirat vertretenen Institutionen gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 ThürLPIG freigegeben.
Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 ThürLPIG öffentlich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des „2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen“ umfasst das gesamte Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen bestehend aus den Landkreisen Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl.
Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen trifft Festlegungen zu den Themen Raumstruktur (Raumstrukturelle Gliederung und Interkommunale Kooperation, Zentrale Orte und Überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen), Siedlungsstruktur (Siedlungsentwicklung, Sicherung des Kulturerbes, Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe sowie Großflächiger Einzelhandel), Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur einschließlich u.a. Vorranggebiete Windenergie und Soziale Infrastruktur), und Freiraumstruktur (Freiraumsicherung, Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung sowie Tourismus und Erholung).
Die Planungsziele des 2. Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen wurden an die geänderten bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, u.a. an das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (geändert durch die erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025, veröffentlicht am 30.08.2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen Nr. 12/2024, S. 525 ff.) angepasst. Danach ist mit dem 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen gemäß der Zielfestlegung 5.2.7 LEP 2025 das regionale Teilflächenzwischenziel für den Freistaat Thüringen umzusetzen und 6.899 ha (1,7 % der Planungsregionsfläche) bis 31.12.2027 als Vorranggebiete Windenergie auszuweisen.
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 Abs. 2 ThürLPIG werden der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Textteil inklusive Begründungen, Themenkarten und Raumnutzungskarte sowie Anlagen zur Begründung), der Umweltbericht zum Regionalplan (inklusive Anhänge) sowie die nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienlichen Unterlagen
vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026
auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen veröffentlicht und stehen zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung bereit unter
https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen
Zudem liegen die o.g. Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums zur Einsichtnahme durch jedermann bei der
Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl
Haus 3, Raum 1.39/1.40
zu den nachgenannten Öffnungszeiten (außer an Feiertagen) öffentlich aus:
Montag, Dienstag und Donnerstag:
08:30 – 12:00 Uhr und
13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 – 12:00 Uhr und
13:30 – 17:30 Uhr
Freitag:
08:30 – 12:00 Uhr
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter 0361/53331-5301.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen als leicht zu erreichende analoge Zugangsmöglichkeit im oben angegebenen Zeitraum auch unter anderem in der nachfolgend genannten Auslegungsstelle und zu den angegebenen Dienstzeiten (außer an Feiertagen) zur Einsichtnahme ausgelegt:
Landratsamt des Landkreises Hildburghausen
Etage 0, Raum 0.04
(Ansprechpartner: Fachbereich Kreisentwicklung, Etage 2, Raum 2.05, Herr Fleck)
Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen
Montag:
08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:
08:00 – 12:00 Uhr und
13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:00 Uhr und
13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter 03685/7818 7880.
Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Textteil inklusive Begründungen, Themenkarten und Raumnutzungskarte sowie Anlagen zur Begründung und Umweltbericht inklusive Anhänge) sollen gemäß § 9 Abs. 2 ROG elektronisch übermittelt werden im Zeitraum vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026 an
regionalplan2026-suedwest@tlvwa.thueringen.de
Darüber hinaus können Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl, Haus 3, Raum 1.39/1.40 während der oben genannten Öffnungszeiten oder in den oben genannten Auslegungsstellen vorgebracht werden.
Eine Pflicht des Plangebers, auf die erhaltenen Stellungnahmen jeweils mit einer Eingangsbestätigung oder Informationen zur Berücksichtigung der eingereichten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu reagieren oder Stellungnehmende über den jeweiligen „aktuellen Stand der Dinge“ zu informieren, lässt sich aus den gesetzlichen Grundlagen für das Planverfahren nicht ableiten.
Gemäß § 3 Abs. 5 ThürLPIG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan Südwestthüringen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen ihren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen oder ihr Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Regionalplans Südwestthüringen nicht von Bedeutung ist. Ferner wird gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der oben genannten Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.