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05.05.2026

Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen 

über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Planungsbeirat vertretenen Institutionen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 ThürLPlG

Am 25.03.2026 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen den 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Gesamtplan) beschlossen und mit weiteren zweckdienlichen Unterlagen zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Planungsbeirat vertretenen Institutionen gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 ThürLPIG freigegeben.

Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 ThürLPIG öffentlich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des „2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen“ umfasst das gesamte Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen bestehend aus den Landkreisen Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl.

Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen trifft Festlegungen zu den Themen Raumstruktur (Raumstrukturelle Gliederung und Interkommunale Kooperation, Zentrale Orte und Überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen), Siedlungsstruktur (Siedlungsentwicklung, Sicherung des Kulturerbes, Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe sowie Großflächiger Einzelhandel), Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur einschließlich u.a. Vorranggebiete Windenergie und Soziale Infrastruktur), und Freiraumstruktur (Freiraumsicherung, Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung sowie Tourismus und Erholung).

Die Planungsziele des 2. Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen wurden an die geänderten bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, u.a. an das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (geändert durch die erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025, veröffentlicht am 30.08.2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen Nr. 12/2024, S. 525 ff.) angepasst. Danach ist mit dem 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen gemäß der Zielfestlegung 5.2.7 LEP 2025 das regionale Teilflächenzwischenziel für den Freistaat Thüringen umzusetzen und 6.899 ha (1,7 % der Planungsregionsfläche) bis 31.12.2027 als Vorranggebiete Windenergie auszuweisen.

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 Abs. 2 ThürLPIG werden der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Textteil inklusive Begründungen, Themenkarten und Raumnutzungskarte sowie Anlagen zur Begründung), der Umweltbericht zum Regionalplan (inklusive Anhänge) sowie die nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienlichen Unterlagen

vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026

auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen veröffentlicht und stehen zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung bereit unter

https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen

Zudem liegen die o.g. Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums zur Einsichtnahme durch jedermann bei der

Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen

beim Thüringer Landesverwaltungsamt

Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl

Haus 3, Raum 1.39/1.40

zu den nachgenannten Öffnungszeiten (außer an Feiertagen) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Donnerstag:    

08:30 – 12:00 Uhr und

13:30 – 15:30 Uhr

Mittwoch: 

08:30 – 12:00 Uhr und

13:30 – 17:30 Uhr

Freitag: 

08:30 – 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter 0361/53331-5301.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen als leicht zu erreichende analoge Zugangsmöglichkeit im oben angegebenen Zeitraum auch unter anderem in der nachfolgend genannten Auslegungsstelle und zu den angegebenen Dienstzeiten (außer an Feiertagen) zur Einsichtnahme ausgelegt:

Landratsamt des Landkreises Hildburghausen

Etage 0, Raum 0.04

(Ansprechpartner: Fachbereich Kreisentwicklung, Etage 2, Raum 2.05, Herr Fleck)

Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen

Montag:

08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 – 12:00 Uhr und

13:30 Uhr – 17:00 Uhr

Donnerstag: 

08:00 – 12:00 Uhr und

13:30 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag: 

08:00 – 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter 03685/7818 7880.

Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Textteil inklusive Begründungen, Themenkarten und Raumnutzungskarte sowie Anlagen zur Begründung und Umweltbericht inklusive Anhänge) sollen gemäß § 9 Abs. 2 ROG elektronisch übermittelt werden im Zeitraum vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026 an

regionalplan2026-suedwest@tlvwa.thueringen.de

Darüber hinaus können Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl, Haus 3, Raum 1.39/1.40 während der oben genannten Öffnungszeiten oder in den oben genannten Auslegungsstellen vorgebracht werden.

Eine Pflicht des Plangebers, auf die erhaltenen Stellungnahmen jeweils mit einer Eingangsbestätigung oder Informationen zur Berücksichtigung der eingereichten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu reagieren oder Stellungnehmende über den jeweiligen „aktuellen Stand der Dinge“ zu informieren, lässt sich aus den gesetzlichen Grundlagen für das Planverfahren nicht ableiten.

Gemäß § 3 Abs. 5 ThürLPIG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan Südwestthüringen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen ihren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen oder ihr Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Regionalplans Südwestthüringen nicht von Bedeutung ist. Ferner wird gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der oben genannten Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Deckblatt Regionalplan SWTH 2026 Entwurf 2
Deckblatt Regionalplan SWTH 2026 Entwurf 2
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