Sprungziele
Seiteninhalt
28.05.2026

Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BTV)

Vorgehensweise im Landkreis Hildburghausen

Nach dem Nachweis des Blauzungenvirus des Serotyps BTV-8 bei einem Rind in einem Betrieb in Oberzent im Odenwaldkreis in Hessen Ende April 2026 erstreckt sich eine Handelsrestriktionszone bis nach Südthüringen.

Im Landkreis Hildburghausen sind folgende Gemeinden betroffen:

  • Westhausen
  • Schweickershausen
  • Straufhain
  • Schlechtsart
  • Heldburg
  • Römhild
  • Ummerstadt
  • Dingsleben

Aus den betreffenden Zonen dürfen für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere, wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und andere Wiederkäuerarten, nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-8-freie Regionen verbracht werden. Die detaillierten Regelungen können auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums abgerufenwerden:

https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit#c3442 


Das Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar.

Verbringungen von Zucht- und Nutztieren sowie zur unmittelbaren Schlachtung sind innerhalb von nicht-BTV-8-freien Regionen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Symptome aufweisen.

Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf den BTV Serotyp 3 bestehen keine Beschränkungen der Verbringung innerhalb Deutschlands.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen ist nur zur Über-wachung der Verbringungsregeln und zum Einschreiten bei Verstößen verpflichtet.

Für weitere Informationen wird auf die Medieninformation des Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie sowie die auf der Homepage desselben Ministeriums verwiesen. Hier findet sich auch eine interaktive Karte des betreffenden Gebietes:

https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit#c3442 

 Alle Tiere, die weder gegen BTV8 geimpft noch von einem geimpften Muttertierstammen abstammen, müssen zusätzlich von dieser Tierhaltererklärung begleitet werden.

Bild: Pixaby

© 2026 Landkreis Hildburghausen