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27.02.2023

Das Sozialamt informiert

Heizkostenzuschuss des Bundes für Bürgerinnen und Bürger mit Pellet-, Öl- und Flüssiggasheizungen

Mitteilung des Sozialamtes des Landkreises Hildburghausen bzgl. Medieninformationen zur Kostenübernahme oder Bezuschussung nicht leistungsgebundener Brennstoffe

Verschiedene Veröffentlichungen durch Rundfunk- und Fernsehanstalten, sowie im Internet über einen Heizkostenzuschuss des Bundes für Bürgerinnen und Bürger mit Pellet-, Öl- und Flüssiggasheizungen führen im Landratsamt Hildburghausen verstärkt zu Antragstellungen oder Nachfragen zu diesem Zuschuss.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Zuständigkeit hierfür nicht bei den örtlichen Sozialhilfeträgern, z. B. Landratsamt Hildburghausen, liegen soll.

Das Programm ist bisher noch nicht in Kraft getreten, liegt jedoch der Bundesregierung zur Entscheidung vor.

Sobald der Zuschuss beantragt werden kann, informiert das Landratsamt Hildburghausen über das Amtsblatt.

Alle Haushalte sollen bis zu 2.000 Euro erhalten. Eine Antragstellung wird höchstwahrscheinlich beim Land zu erfolgen haben. In dem Eckpunktpapier der Bunderegierung wird erklärt, dass das Ungleichgewicht der bisherigen Entlastungen ausgeglichen werden soll, denn Haushalte die mit Heizöl, Flüssiggas und Pellets (nicht leistungsgebundene Brennstoffe) heizen, blieben bisher bei staatlichen Hilfen außen vor.

Dazu zählen neben Heizöl und Pellets auch Scheitholz, Flüssiggas und Briketts. Laut den Plänen der Bundesregierung soll die Beantragung Ländersache sein.

Diese zahlen dann das Geld an die Antragstellerinnen und Antragsteller aus. Der Zuschuss für Heizöl-Kunden muss dann entsprechend beim Land Thüringen beantragt werden.

Offen ist dabei noch, in welcher Form der Antrag und die Ausschüttung vollzogen werden.

Grundsätzlich haben alle, welche zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2022 mit „nicht leistungsgebundenen Brennstoffen“ geheizt haben, Anspruch auf den Zuschuss, sofern die Mehrkosten 100 Euro übersteigen.

gez.

Ines Köhler

Amtsleiterin Sozialamt

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