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11.11.2020

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert

Geflügelpestgeschehen in Deutschland

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat als oberste für Tierseuchenüberwachung und Tiergesundheit zuständige Behörde des Landes über den Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen und den Niederlanden informiert.

Nach dem ersten Geflügelpest-Ausbruch in einer Hausgeflügelhaltung in Schleswig-Holstein in dieser Woche ist nunmehr die hochpathogene Verlaufsform der Erkrankung bei Nutzgeflügel in Deutschland aufgetreten.

Der nachgewiesene Erreger (Influenzavirus H5N8) weist für Geflügel stark krankmachende Eigenschaften auf. Insbesondere bei Hühnern und Puten kommt es zu schweren Erkrankungen mit Todesfällen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Viren nach Deutschland als hoch ein. Die Ausbreitung von HPAI H5-Viren in Wassergeflügelpopulationen, Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen, durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln, wird ebenfalls als hoch eingeschätzt.

Zum Schutz vor einem Viruseintrag in den eigenen Nutzgeflügelbestand ist der Biosicherheit besonderes Augenmerk zu widmen. Folgende Regeln sollten unbedingt beachtet werden:
- Verhinderung des direkten Kontakts zwischen dem eigenen Geflügel und Wildvögeln
- Schutz der Futter- und Wasserstellen vor Wildvögeln
- Beschränkung des Zutritts von betriebsfremden Personen zu Geflügel haltenden Betrieben auf ein unerlässliches Minimum
- Tragen von Einwegschutzkleidung oder betriebseigener Kleidung beim Betreten der Ställe
- Auslegen von Desinfektionsmatten an der Hofgrenze (Zufahrt, Tor) und vor den Ställen
- Verbot der Verfütterung von Speise- und Küchenabfällen (auch keine Eierschalen).

Symptome der Erkrankung sind Anzeichen einer Atemwegserkrankung, sinkende Futteraufnahme und nachlassende Legeleistung. Geflügelhalter sollten verstärkt auf Krankheitsanzeichen bei ihren Tieren achten und gegebenenfalls den betreuenden Tierarzt informieren.


Infektionen des Menschen mit dem H5N8-Subtyp des Influenza-Virus sind bislang nicht bekannt. Eine Empfänglichkeit des Menschen kann aber gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden. Daher sollten auch Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln eingehalten werden (z.B. regelmäßige Händedesinfektion, tote Vögel nur mit Handschuhen anfassen).

Zusätzlich sind auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen zu melden!! (03685/445-461)

gez.
A. Abele
Amtstierarzt

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