Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert
An alle Rinderhalter im Landkreis Hildburghausen
Im Zuge von Änderungen des EU-Rechts bzgl. Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen erfolgt die Untersuchung auf BHV-1 künftig nicht mehr flächendeckend in allen rinderhaltenden Betrieben, sondern nur noch stichprobenweise.
Hierfür erfolgt die Auswahl der zu beprobenden Rinderbestände durch das Veterinäramt nach Vorgaben des geltenden Tierseuchenerlasses.
Die ausgewählten Tierhalter werden über die Notwendigkeit der Beprobung schriftlich vom zuständigen Veterinäramt informiert. Die Anzahl der zu untersuchenden Tiere wird über einen Stichprobenschlüssel ermittelt und den betreffenden Tierhaltern mitgeteilt.
Nähere Informationen erhalten die zur Beprobung ausgewählten Betriebe individuell in gesonderten Anschreiben.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen (Tel.-Nr: 03685-445 461).
gez.
Höhn
Amtstierärztin